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Vorsorgliche Beweissicherung

Es wird gebaut. Sollte man den Ist-Zustand dokumentieren? Oder erst mal abwarten, ob überhaupt Schäden entstehen? Wie werden Veränderungen erfasst und bewertet?

Eine vorsorgliche Beweissicherung vor Baubeginn soll Sie vor Schäden schützen, sie dient der Abgrenzung zwischen alten und bau-bedingten Neuschäden und damit letztlich von berechtigten zu unberechtigten oder konstruierten Forderungen.

Beweissicherung bedeutet hier

     Erfassung und Dokumentation baulicher Zustände von Gebäuden

In der Regel werden die Feststellungen aus örtlichen Begehungen und Besichtigungen durch einen Sachverständigen mittels Fotos und Text dokumentiert und stehen so bei möglichen Streitigkeiten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen (auch Beweissicherungsverfahren) zur Verfügung.

In Zusammenhang mit Baumassnahmen wird empfohlen, eine vorsorgliche Beweissicherung wie folgt in Stufen durchzuführen:

  • vor Beginn der Bauarbeiten: Erfassung und Dokumentation des Ist-Zustands
  • nach dem Abriss der Bestands-Bebauung bzw. nach der Erstellung der Baugrube: Kontrollbegehung mit einem Vergleich des Vorher-/Nachher – Zustands.

Ziel dieser Phase ist es, eventuell auftretende Veränderungen frühzeitig festzustellen um Gegenmassnahmen definieren zu können.

  • Nach Abschluss der Bauarbeiten: Im Idealfall werden keine Veränderungen zur Erstaufnahme festgestellt. Ansonsten kann die Dokumentation die Grundlage für Schadenersatzansprüche darstellen oder helfen, überhöhte oder nicht gerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

Dokumentiert wird in der Regel der jeweilige Zustand von:

  • Fassaden & Balkonen
  • Treppenräumen
  • Wohnungen, eventuelle Risse oder Abplatzungen
  • Keller, Garagen
  • usw.

Beweissicherung, wenn ‘etwas passiert ist’

Auch im Nachhinein kann es zweckmässig sein, eine Beweissicherung durchzuführen. Z.B. wenn

  • eine der am Bau beteiligten Firmen einen Schaden angerichtet hat,
  • Zweifel an der Ausführungsqualität bestehen,
  • ein Rechtsstreit droht,
  • bei gerichtlichen Beweisverfahren und natürlich auch
  • nach Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregenereignis.
Umfang und Konzept der Beweissicherung werden Vorfeld zwischen Auftraggeber und Gutachter abgestimmt und vereinbart.
Welche Aufträge ich nicht annehme:
  • Ich übernehme ausschliesslich Beweissicherungen an Hochbauten, also KEINE Beweissicherungen an Brücken, Kanälen und Kanalufern, Bahnanlagen, Kanalisationen, an Strassen und Autobahnen.