Vorsorgliche Beweissicherung
Wenn Sie ein Haus bauen wollen, sollten Sie frühzeitig prüfen (lassen), ob Ihre Baumassnahme zu Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen Ihrer Nachbarn führen könnte. Dies gilt gleichermassen für Umbauten, Neubauten und auch für den Abriss von Gebäuden.
Besonders schadensträchtig sind Belastungen durch Erschütterungen im Zuge von
- Abrissarbeiten,
- Ramm- und Verbauarbeiten,
- dem Aushub von Baugruben,
- dem Einsatz von Rüttlern und sonstigen Verdichtungsgeräten.
Häufige Folge sind die Neubildung von Rissen oder Abplatzungen und/oder die Verstärkung bestehender Schäden.
Zur Abwehr von überzogenen oder gar ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen – ist der Riss alt oder während der Bauzeit entstanden – wird eine vorsorgliche Beweissicherung empfohlen.
Beweissicherung bei befürchteten Mängeln oder Schäden an laufenden Baumassnahmen
Auch während der Durchführung von Bauarbeiten für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung kann eine Beweissicherung zweckmässig sein, z.B. wenn Sie Fehler bei der Ausführung befürchten oder wenn durch den Baufortschritt die Beweisbarkeit von Planungsfehlern oder Ausführungsfehlern verloren gehen kann. Häufige Ursachen für Baumängel und Bauschäden sind überlastete Firmen, fehlende Fachkräfte, unqualifizierte Nachunternehmer, ungenügende Bauüberwachung, Termin- und Kostendruck und vieles mehr.
Betroffen sind regelmässig Dächer, Abdichtungen, Fussböden, Fenster, Türen und Wände.